B2B · STAND SEPTEMBER 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Diese AGB sind ausschließlich für Verträge mit Unternehmern konzipiert. Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und Rahmenvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der extern3 GmbH („extern3“) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn extern3 ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von extern3 sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Eine Anfrage oder Bestellung des Kunden gilt als Angebot zum Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von extern3, durch Unterzeichnung eines Einzelvertrags oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für Umfang, Preis und Termine ist die jeweilige Auftragsbestätigung.
3. Leistungsumfang und Spezifikationen
extern3 erbringt insbesondere Design-, Beschaffungs-, Handels-, Bemusterungs-, Projektmanagement- und Produktionskoordinationsleistungen. Eigenschaften der Ware ergeben sich ausschließlich aus der schriftlich vereinbarten Spezifikation, freigegebenen Produktionsdaten und genehmigten Mustern. Abbildungen, Visualisierungen, Zielpreise und vorläufige Kalkulationen sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
4. Mitwirkung und Freigaben des Kunden
Der Kunde stellt alle benötigten Informationen, Texte, Kennzeichnungen, Druckdaten, technischen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben rechtzeitig und vollständig bereit. Produktions- oder Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger technischer, grafischer und kaufmännischer Freigabe sowie nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Freigaben sind verbindlich. Mehrkosten oder Verzögerungen infolge verspäteter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben trägt der Kunde.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie vereinbarter Versand-, Zoll-, Prüf-, Werkzeug- und Nebenkosten. Zahlungsbedingungen werden je Auftrag festgelegt. Mangels abweichender Vereinbarung sind 50 % bei Auftragserteilung und 50 % vor Versand der Serienware fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte; extern3 kann weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.
6. Muster, Werkzeuge und Entwicklungskosten
Muster, Prototypen, Werkzeuge, Druckplatten, Formen, Prüfungen und Versand werden gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart. Ein Kostenbeitrag des Kunden begründet kein Eigentum an Werkzeugen oder Produktionsmitteln, sofern deren Übereignung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Muster dienen der Prüfung; material- und produktionsbedingte Abweichungen zwischen Muster und Serie können im branchenüblichen und zumutbaren Umfang auftreten.
7. Lieferzeit und Lieferverzug
Liefer- und Produktionszeiten werden für jeden Auftrag individuell angegeben. Sie sind Schätzungen, sofern extern3 einen Termin nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin bestätigt. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von extern3, insbesondere bei Produktionsausfällen, Rohstoffmangel, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen, Zollverzögerungen, Streiks oder Ausfällen von Vorlieferanten, sofern extern3 das Ereignis nicht zu vertreten hat.
Bei einem von extern3 zu vertretenden Verzug hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
8. Mengen-, Farb- und Materialtoleranzen
Bei kundenspezifischer Serienfertigung sind geringfügige, branchenübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen bei Farbe, Materialstruktur, Oberflächenwirkung, Maßen, Gewicht und Produktionsmenge zulässig. Konkrete Toleranzen, Über- oder Unterlieferungsmengen werden nach Möglichkeit in Angebot oder Auftragsbestätigung festgelegt. Funktion, vereinbarte Eignung und wesentliche Produktmerkmale bleiben davon unberührt.
9. Versand, Gefahr und Eigentumsvorbehalt
Versandart, Lieferort und anwendbare Lieferklausel werden je Auftrag vereinbart. Nutzen und Gefahr gehen nach der vereinbarten Lieferklausel, mangels einer solchen mit Übergabe an den ersten Transporteur, auf den Kunden über. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von extern3.
10. Prüfung und Mängelrüge
Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich und nachvollziehbar zu rügen. Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 UGB. Transportschäden sind zusätzlich beim Frachtführer zu dokumentieren. extern3 ist Gelegenheit zur Prüfung und, nach eigener Wahl, zur Verbesserung, Ersatzlieferung oder angemessenen Preisminderung zu geben.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte, soweit im Einzelvertrag nichts Zulässiges abweichend vereinbart ist. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf vom Kunden freigegebene Vorgaben, ungeeignete Verwendung, unsachgemäße Lagerung, nachträgliche Veränderung oder normale Abnutzung zurückzuführen sind.
12. Haftung
extern3 haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet extern3 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13. Schutzrechte und Kundendaten
Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Marken, Designs, Texte, technischen Vorgaben und Daten keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig für den Auftrag verwendet werden dürfen. Er hält extern3 von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen. Von extern3 erstellte Entwürfe und Produktionsdaten dürfen erst nach vollständiger Zahlung und nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.
14. Stornierung kundenspezifischer Aufträge
Eine Stornierung nach Auftragsbestätigung bedarf der Zustimmung von extern3. Der Kunde ersetzt bereits angefallene Entwicklungs-, Muster-, Werkzeug-, Material-, Produktions-, Lager- und Stornokosten sowie verbindlich eingegangene Verpflichtungen. Nach Produktionsbeginn kann eine Stornierung ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und gestalterische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung der Geschäftsbeziehung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
16. Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht für Salzburg.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zumindest der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
